Informationen für Nutzer der Bahninfrastruktur
Die Eisenbahninfrastruktur des bayernhafen Bamberg ist jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zugänglich.
Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen der bayernhäfen ist im Vorfeld mit der Bayernhafen GmbH & Co. KG ein Infrastrukturnutzungsvertrag abzuschließen.
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen können Sie in folgenden Anlagen heruntergeladen werden:
Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag (Stand: 11.12.2009)
Anlage 1: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, Allgemeiner Teil
Anlage 2: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, Besonderer Teil
Anlage 3: Sammlung betrieblicher Vorschriften - Bedienungsanweisung
Anlage 3a: Sammlung örtlicher Vorschriften
Anlage 3b: Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal
Anlage 4: Verzeichnis der Ansprechpartner der Bayernhafen Gruppe
Anlage 6: Fax-Anmeldung zur Nutzung der Serviceeinrichtungen



